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VGH Bayern, 20.05.2009 - 2 ZB 06.2730 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Zulassung der Berufung; Vorbescheid; Einbau von zwei Wohnungen im Obergeschoss eines ehemaligen Stallgebäudes; Außenbereich; Splittersiedlung; Flächennutzungsplan
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 29.10.1982 - 4 C 31.78
Verfestigung - Splittersiedlung - Wohnbauvorhaben - Ausnahme - Vereinbarkeit - …
Auszug aus VGH Bayern, 20.05.2009 - 2 ZB 06.2730
Die örtliche Situation ist insbesondere nicht vergleichbar mit der Fallkonstellation, die der vom Kläger angeführten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. Oktober 1982 (Az. 4 C 31/78, juris) zu Grunde lag.b) Aus diesen Gründen liegt auch keine Divergenz im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO zu den angeführten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. Oktober 1982 (a.a.O.) und des OVG Nordrhein-Westfalen (vom 27.2.1996 BauR 1996, 688) vor.
- BVerwG, 18.05.2001 - 4 C 13.00
Außenbereich; Nutzungsänderung; Splittersiedlung; Verfestigung; Nutzungsaufgabe; …
Auszug aus VGH Bayern, 20.05.2009 - 2 ZB 06.2730
Letztlich stellt sich das Vorhaben nicht grundsätzlich anders dar, als wenn zwischen zwei Wohnhäuser ein drittes Wohnhaus gesetzt wird (vgl. BVerwG vom 18.5.2001 Az. 4 C 13/00, juris, m.w.N.). - OVG Nordrhein-Westfalen, 27.02.1996 - 11 A 1897/94
Splittersiedlung; Verfestigung; Unterordnung unter vorhandene Bebauung; Einfügung …
- BVerwG, 29.09.1987 - 4 B 191.87
Grenzen der Anwendbarkeit von § 35 Abs. 4 BauGB bei privilegierten …
Auszug aus VGH Bayern, 20.05.2009 - 2 ZB 06.2730
Vielmehr ist offensichtlich, dass vorliegend - wie wohl auch generell (vgl. BVerwG vom 29.9.1987 Az. 4 B 191/87, juris RdNr. 3) - eine analoge Anwendung des § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BauGB nicht in Betracht kommt.
- VG Augsburg, 25.09.2019 - Au 4 K 18.1609
Erfolglose Klage wegen Bauvorbescheid zur Erweiterung einer Anwaltskanzlei
Im vorliegenden Fall braucht nicht entschieden zu werden, ob die in der Literatur - ohne vertiefte Begründung - vertretene Auffassung zutreffend ist, die Norm erfasse auch freiberufliche Tätigkeiten (…so Söfker, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/ Krautzberger, BauGB, § 35 Rn. 161;… ders., in: Spannowsky/Uechtritz, BeckOK BauGB, § 35 Rn. 149;… dem - ohne die Rechtsfrage anzusprechen - folgend HessVGH, B.v. 15.5.2018 - 3 A 395/15 - juris Rn. 49), oder ob keine erweiternde Auslegung der Norm über den "gewerblichen Betrieb" hinaus zulässig ist (…so - in Abgrenzung zu einem landwirtschaftlichen Betrieb - BVerwG, U.v. 19.4.1985 - 4 C 13/82 - juris Rn. 15), zumal § 35 Abs. 4 BauGB als Ausnahmevorschrift eng auszulegen ist (…BVerwG, B.v. 29.9.1987 - 4 B 191/87 - juris Rn. 3; BayVGH, B.v. 20.5.2009 - 2 ZB 06.2730 - juris Rn. 10) und der Gesetzgeber in § 35 Abs. 4 BauGB ein differenziertes System von abschließenden Einzelregelungen geschaffen hat (vgl. BVerwG, U.v. 12.3.1998 - BVerwGE 106, 228 - juris).